jurAbisZ.de | Strafrecht Definitionen
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Kausale Handlungslehre
Nach der kausalen Handlungslehre ist eine Handlung jedes die Außenwelt verändernde menschliche Verhalten, das von einem Willen getragen ist. [→]

Kausalität
Die Kausalität (Beziehung zwischen Handlung und tatbestandlichem Erfolg) ist ein Tatbestandsmerkmal von Erfolgsdelikten. [→]

Kausalität der Beihilfe
In der juristischen Lehre ist umstritten, ob die Beihilfehandlung kausal für den Erfolg der Haupttat sein muss. [→]

Konkretes Gefährdungsdelikt
Bei einem konkreten Gefährdungsdelikt muss (im Gegensatz zum abstrakten Gefährdungsdelikt) eine gefährliche Situation tatsächlich eintreten. [→]

Konkurrenzen
Bei den Konkurrenzen geht es um das Verhältnis mehrerer Straftatbestände, die durch den Täter verwirklicht werden. [→]

Konsumtion
Die Konsumtion ist eine Form der Gesetzeskonkurrenz bei Handlungseinheit. Die schwerere Norm verzehrt den Unrechtsgehalt des verdrängten Delikts. [→]

Leichtfertigkeit
Leichtfertigkeit ist eine gesteigerte Form der Fahrlässigkeit, die in einigen Tatbeständen Voraussetzung für die Strafbarkeit ist. [→]

Limitierte Akzessorietät
Der Grundsatz der limitierten Akzessorietät macht die Teilnahme vom Vorliegen einer (nicht notwendig schuldhaften) Tat abhängig. [→]

Mitbestrafte Nachtat
Die mitbestrafte Nachtat ist eine Form der Gesetzeskonkurrenz bei Handlungsmehrheit. Die Nachtat dient der Sicherung des Haupttaterfolgs. [→]

Mitbestrafte Vortat
Die mitbestrafte Vortat ist eine Form der Gesetzeskonkurrenz bei Handlungsmehrheit. Die Vortat ist eine Vorbereitung der Haupttat. [→]

Mittäterschaft
Mittäterschaft liegt vor, wenn mehrere Personen eine Straftat gemeinschaftlich begehen (§ 25 Abs. 2 StGB). [→]

Mittelbare Täterschaft
Mittelbare Täterschaft liegt vor, wenn der Täter für die Tat einen Tatmittler als menschliches Werkzeug einsetzt. [→]

Möglichkeitstheorie
Nach der Möglichkeitstheorie liegt bedingter Vorsatz bereits dann vor, wenn der Täter den Eintritt eines Erfolgs für möglich hält. [→]

Mutmaßliche Einwilligung
Die mutmaßliche Einwilligung ist ein Rechtfertigungsgrund, der dann möglich ist, wenn eine ausdrückliche Einwilligung nicht vorliegt. [→]

Natürliche Handlung
Eine natürliche Handlung ist eine Körperbewegung, die auf einem einheitlichen Willensentschluss beruht. [→]

Natürliche Handlungseinheit
Natürliche Handlungseinheit: mehrere Handlungen in einem engen räumlich-zeitlichen Zusammenhang, die auf einem einheitlichen Willensentschluss beruhen. [→]

Nebentäter
Nebentäter begehen eine Tat unabhängig voneinander. Solche Fälle werden nach den Regeln der Alleintäterschaft gelöst. [→]

Negative Tatbestandsmerkmale
Die Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen besagt, dass zu jedem Tatbestand das Nichtvorliegen von Rechtfertigungsgründen gehört. [→]

Neutrale Beihilfe
Neutrale Beihilfe ist die Hilfeleistung für eine Haupttat, die gleichzeitig eine neutrale berufliche Tätigkeit darstellt. [→]

Normative Tatbestandsmerkmale
Normative Tatbestandsmerkmale sind Tatbestandselemete, die nur aufgrund einer rechtlichen oder sittlichen Bewertung verstanden werden können. [→]

Nothilfe
Nothilfe (§ 32 II 2. Alt. StGB) ist Notwehr zugunsten eines Dritten. [→]

Notwehr
Notwehr (§ 32 StGB) rechtfertigt die Verteidigung gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff durch einen Menschen. [→]

Notwehrexzess
Der Notwehrexzess nach § 33 StGB ist ein Entschuldigungsgrund für das Überschreiten der Notwehr. [→]

Notwehrprovokation
Eine Notwehrprovokation liegt vor, wenn der Verteidigende die Notwehrlage vorsätzlich herbeiführt. [→]

Notwendige Teilnahme
Eine notwendige Teilnahme liegt vor bei Tatbeständen, die das Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend voraussetzen. [→]

Objektive Bedingungen der Strafbarkeit
Objektive Bedingungen der Strafbarkeit sind Voraussetzungen einer Straftat, die nicht vom Vorsatz des Täters umfasst sein müssen. [→]

Objektiver Tatbestand
Der objektive Tatbestand ist der Teil eines Tatbestands, der aus wahrnehmbaren Erscheinungsformen besteht. [→]

Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
Die objektive Sorgfaltspflichtverletzung ist Voraussetzung für die Erfüllung eines Fahrlässigkeitstatbestands. [→]

Objektive Zurechnung
Die objektive Zurechnung dient der normativen Eingrenzung der Kausalität zwischen Handlung und Erfolg. [→]

omnimodo facturus
Ein omnimodo facturus ist jemand, der bereits zur Begehung einer Straftat entschlossen ist. Problematisch ist hier die Möglichkeit einer Anstiftung. [→]

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