Der sogenannte omnimodo facturus ist ein bereits zur Tat Entschlossener. Die Begehung steht unter allen Umständen (omnimodo) fest. Probleme ergeben sich hier bei der Anstiftung. Die Anstiftung eines omnimodo facturus ist prinzipiell nicht möglich (kein Bestimmen
, weil der Tatentschluss bereits feststeht). Infrage kommen aber
Beim Anstiftungsversuch, der sich an einen omnimodo facturus richtet, fehlt es an der Kausalität der Anstiftungshandlung für die Tat. Eine Anstiftung bleibt jedoch möglich, so lange der Haupttäter nur allgemein geneigt ist, eine Tat zu begehen. Die Anstiftung ist bis zum konkreten Tatentschluss möglich. Es reicht aus, dass die Willensbeeinflussung mitursächlich wird.
Weitere Problemfälle im Zusammenhang mit dem omnimodo facturus:
Strafrecht Definitionen > Beteiligung > Teilnahme > Anstiftung > omnimodo facturus > Aufstiftung | Abstiftung | Umstiftung
Was ist ein omnimodo facturus?
Welches Problem gibt es im Zusammenhang mit dem omnimodo facturus?
Welche Teilnahmeformen sind für die Tat eines omnimodo facturus möglich?
Kann jemand noch angestiftet werden, wenn er sich generell zu einer Tat bereiterklärt?
Anstiftung | Psychische Beihilfe
→ Prüfungsschema Anstiftung
→ Prüfungsschema Beihilfe
→ Prüfungsschema Täterschaft/Teilnahme
→ Crashkurs Täterschaft und Teilnahme
→ BGH 1 StR 231/16: Ein zu einer konkreten Tat fest Entschlossener kann nicht mehr zu ihr bestimmt werden
→ BGH 4 StR 400/99: Mitursächlichkeit der Willensbeeinflussung reicht aus
→ Henning Steen: Die Rechtsfigur des omnimodo facturus (2011) | amazon.de