Übergesetzlicher entschuldigender Notstand
Der übergesetzliche entschuldigende Notstand kommt in krassen Ausnahmefällen als Entschuldigungsgrund in Betracht. [→]
Übernahmefahrlässigkeit
Übernahmefahrlässigkeit ist gegeben, wenn jemand eine Tätigkeit ohne die dafür erforderlichen Kenntnisse übernimmt. Die Übernahme allein begründet den Fahrlässigkeitsvorwurf. [→]
Überschießende Innentendenz
Überschießende Innentendenzen sind subjektive Tatbestandsmerkmale, die keine Entsprechung im objektiven Tatbestand haben. [→]
Überwachungsgarant
Der Überwachungsgarant ist für eine Gefahrenquelle verantwortlich. Bei einem Verstoß gegen Handlungspflichten kann ein unechtes Unterlassungsdelikt vorliegen [→]
Umstiftung
Umstiftung ist die Anstiftung eines omnimodo facturus zu einer anderen Tat. [→]
Unbeendeter Versuch
Beim unbeendeten Versuch hat der Täter noch nicht alles getan, was nach seiner Vorstellung für die Tatbestandsverwirklichung nötig ist. [→]
Unbewusste Fahrlässigkeit
Unbewusste Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn der Täter gegen eine Sorgfaltspflicht verstößt und dabei die mögliche Tatbestandsverwirklichung nicht erkennt. [→]
Unechte Konkurrenz
Ein Fall der unechten Konkurrenz ist gegeben, wenn ein Tatbestand den anderen verdrängt. [→]
Unechtes Unterlassungsdelikt
Ein unechtes Unterlassungsdelikt ist ein Delikt, das für ein Begehungsdelikt in Kombination mit § 13 StGB das Unterlassen einer Handlung sanktioniert. [→]
Unmittelbares Ansetzen
Beim unmittelbaren Ansetzen überschreitet der Täter die Schwelle vom bloßen Tatentschluss zum tatsächlichen Versuch. [→]
Untauglicher Versuch
Beim untauglichen Versuch glaubt der Täter irrig an einen Umstand, der eine Straftat begründen würde. [→]
Unterlassungsdelikt
Ein Unterlassungsdelikt stellt ein Nichthandeln beim Vorliegen einer Handlungspflicht unter Strafe. [→]
Unternehmensdelikt
Bei einem Unternehmensdelikt ist der Versuch bereits ein Teil des Tatbestands. Mit dem Versuch liegt bereits Vollendung vor. [→]
Unvereinbarkeitstheorie
Die Unvereinbarkeitstheorie lehnt die actio libera in causa generell ab. [→]
Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens
Die Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens ist bei Fahrlässigkeits- und Unterlassungsdelikten ein Entschuldigungsgrund. [→]
Verbotsirrtum
Bei einem Verbotsirrtum hält der Täter sein Verhalten für erlaubt. Er handelt in Unkenntnis eines Tatbestands. [→]
Verbrechen und Vergehen
Verbrechen werden mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft, Vergehen haben niedrigere Strafuntergrenzen. [→]
Verhaltensgebundenes Delikt
Ein verhaltensgebundenes Delikt setzt für die Tatbestandsverwirklichung ein genauer beschriebenes Verhalten voraus. [→]
Verjährung
Die Verjährung (§ 78 StGB) macht die Ahndung einer Straftat nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Zeit unmöglich. [→]
Verklammerung
Die Verklammerung verknüft zwei selbstständige Handlungen zu einer Handlungseinheit. [→]
Verletzungsdelikt
Ein Verletzungsdelikt ist ein strafrechtlicher Tatbestand, bei dem ein Rechtsgut tatsächlich verletzt wird. [→]
Versuch
Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestands unmittelbar ansetzt (§ 22 StGB). [→]
Vertrauensgrundsatz
Der Vertrauensgrundsatz gilt für Fahrlässigkeitsdelikte. Wer sich selbst sorgfältig verhält, darf auch auf die Sorgfalt anderer vertrauen. [→]
Vollendung
Eine Tat ist vollendet, wenn der Täter alle Tatbestandsmerkmale erfüllt hat. [→]
Vorbereitung
Die Vorbereitung einer Tat ist grundsätzlich straflos, solange die Handlungen nicht den Bereich eines strafbaren Versuchs erreichen. [→]
Vorsatz
Vorsatz ist Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. [→]
Wahlfeststellung
Die Wahlfeststellung ist unter bestimmten Umständen als Ausnahme vom Zweifelssatz zulässig, wenn der Täter eine von zwei Taten begangen hat. [→]
Wahndelikt
Beim Wahndelikt geht der Täter davon aus, dass sein Verhalten einen in Wirklichkeit nicht existierenden Straftatbestand erfüllt. [→]
Wahrscheinlichkeitstheorie
Nach der Wahrscheinlichkeitstheorie liegt bedingter Vorsatz vor, wenn der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs für wahrscheinlich hält. [→]
Züchtigungsrecht
Das Züchtigungsrecht ist ein überholter Rechtfertigungsgrund für erzieherisch motivierte Körperverletzungen. [→]
Zustandsdelikt
Ein Zustandsdelikt ist ein Tatbestand, der durch die Herbeiführung eines bestimmten Zustands vollendet ist. [→]
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