Der übergesetzliche entschuldigende Notstand kommt in Ausnahmefällen als Entschuldigungsgrund in Betracht, wenn weder eine Notstandslage nach § 34 StGB (rechtfertigender Notstand) noch nach § 35 StGB (entschuldigender Notstand) vorliegen.
Beispiele: Extremsituationen, in denen ein Mensch getötet wird, um mehrere Menschen zu retten.
Der übergesetzliche entschuldigende Notstand ist ein ungeschriebener Entschuldigungsgrund und nur in krassen Ausnahmefällen denkbar. Er hat folgende Mindestvoraussetzungen:
→ FAQ: Übergesetzlicher entschuldigender Notstand
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Was ist der übergesetzliche entschuldigende Notstand?
In welchen Fällen ist ein übergesetzlicher entschuldigender Notstand denkbar?
Was sind die Mindestvoraussetzungen für den übergesetzlichen entschuldigenden Notstand?
Entschuldigender Notstand | Rechtfertigender Notstand
→ Prüfungsschema Übergesetzlicher entschuldigender Notstand
→ Crashkurs Schuld
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