Cookie Consent by Privacy Policies Generator website
jurAbisZ.de | Strafrecht Definitionen

Übergesetzlicher entschuldigender Notstand

Übergesetzlicher entschuldigender Notstand

Der übergesetzliche entschuldigende Notstand kommt in Ausnahmefällen als Entschuldigungsgrund in Betracht, wenn weder eine Notstandslage nach § 34 StGB (rechtfertigender Notstand) noch nach § 35 StGB (entschuldigender Notstand) vorliegen.

Beispiele: Extremsituationen, in denen ein Mensch getötet wird, um mehrere Menschen zu retten.

  • § 34 StGB verbietet die Abwägung von Leben gegen Leben.
  • § 35 StGB beschränkt den geschützten Personenkreis auf den Täter selbst oder nahestehende Personen.

Der übergesetzliche entschuldigende Notstand ist ein ungeschriebener Entschuldigungsgrund und nur in krassen Ausnahmefällen denkbar. Er hat folgende Mindestvoraussetzungen:

  • Leben ist das einzig geschützte Rechtsgut.
  • Die Tat darf nur ultima ratio sein. Keine anderen Mittel dürfen für die Rettung in Betracht kommen.

FAQ: Übergesetzlicher entschuldigender Notstand

Strafrecht Definitionen > Schuld > Entschuldigungsgründe > Übergesetzlicher entschuldigender Notstand | Entschuldigender Notstand | Notwehrexzess | Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens




FAQ

Was ist der übergesetzliche entschuldigende Notstand?

In welchen Fällen ist ein übergesetzlicher entschuldigender Notstand denkbar?

Was sind die Mindestvoraussetzungen für den übergesetzlichen entschuldigenden Notstand?


Verwandte Themen

Entschuldigender Notstand | Rechtfertigender Notstand


Links

Prüfungsschema Übergesetzlicher entschuldigender Notstand
Crashkurs Schuld
Mark Orthmann: Neue übergesetzliche Entschuldigungsgründe nach dem StGB (2013) | amazon.de

jurAbisZ.de | © Knupper | StPO | Impr. | Datenschutz