Der übergesetzliche entschuldigende Notstand kommt in krassen Ausnahmefällen als Entschuldigungsgrund in Betracht.
Der übergesetzliche entschuldigende Notstand ist ein Entschuldigungsgrund für Extremfälle, wenn weder eine Notstandslage nach § 34 StGB (rechtfertigender Notstand) noch nach § 35 StGB (entschuldigender Notstand) vorliegen.
Beispiel: Der Täter tötet einen unbeteiligten Menschen, um einhundert Menschen zu retten.
Der übergesetzliche entschuldigende Notstand ist ein ungeschriebener Entschuldigungsgrund und nur in Ausnahmefällen denkbar. Er hat folgende Mindestvoraussetzungen:
Entschuldigung jenseits des § 35 StGBDie Regelung des entschuldigenden Notstands erfolgt im deutschen Recht durch die Vorschrift des § 35 StGB. […] Darüber hinaus wird im deutschen Recht ein übergesetzlicher entschuldigender Notstand begrenzt anerkannt. Dieser kann einschlägig sein, wenn die Voraussetzungen des gesetzlichen entschuldigenden Notstands von § 35 StGB nicht erfüllt sind, die Entschuldigung des Täters jedoch adäquat erscheint.
Maria Tsilimpari
Was ist der übergesetzliche entschuldigende Notstand?
In welchen Fällen ist ein übergesetzlicher entschuldigender Notstand denkbar?
Was sind die Mindestvoraussetzungen für den übergesetzlichen entschuldigenden Notstand?
Strafrecht Definitionen > Schuld > Entschuldigungsgründe > Übergesetzlicher entschuldigender Notstand | Entschuldigender Notstand | Notwehrexzess | Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens
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