jurAbisZ.de | Strafrecht Definitionen
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Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit liegt bei einem Verstoß gegen Sorgfaltspflichten vor. Es gibt bewusste und unbewusste Fahrlässigkeit. [→]

Fahrlässige Mittäterschaft
Die Rechtsfigur der fahrlässigen Mittäterschaft möchte vermeintlich ungerechte Lösungen aufgrund der Anwendung des Zweifelssatzes bei gemeinschaftlichen Fahrlässigkeitstaten ausgleichen. [→]

Fahrlässige Teilnahme
In den Fällen des eigenverantwortlichen Dazwischentretens Dritter geht es strafrechtlich um die Möglichkeit einer Art fahrlässigen Teilnahme. [→]

Fehlgeschlagener Versuch
Beim fehlgeschlagenen Versuch hat der Täter alles nach seiner Vorstellung Notwendige getan, er erkennt aber, dass der Taterfolg nicht eintritt. [→]

Festnahmerecht
Das Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 StPO rechtfertigt Eingriffe in die persönliche Freiheit einer anderen Person. [→]

Finale Handlungslehre
Nach der finalen Handlungslehre liegt eine strafrechtlich relevante Handlung nur bei einer zielgerichteten Willensbetätigung vor. [→]

Fortsetzungszusammenhang
Der Fortsetzungszusammenhang ist eine Konstruktion zur Zusammenfassung mehrerer Handlungen zu einer Handlungseinheit. [→]

Garantenstellung
Die Garantenstellung des Täters ist eine Voraussetzung für die Verwirklichung eines unechten Unterlassungsdelikts im Sinne von § 13 StGB. [→]

Gefährdungsdelikt
Bei einem Gefährdungsdelikt kommt es nicht auf die konkrete Verletzung, sondern auf die Gefahr der Verletzung eines Rechtsguts an. [→]

Gesamtstrafe
Die Bildung einer Gesamtstrafe für Taten in Realkonkurrenz richtet sich nach § 54 StGB. [→]

Gesetzlichkeitsprinzip
Das Gesetzlichkeitsprinzip legt fest, dass eine Bestrafung nur auf Grundlage eines geschriebenen Gesetzes möglich ist. [→]

Gleichgültigkeitstheorie
Nach der Gleichgültigkeitstheorie liegt bedingter Vorsatz vor, wenn dem Täter der Eintritt eines Erfolgs als Folge seiner Handlung gleichgültig ist. [→]

Grade der Fahrlässigkeit
Es gibt verschiedene Grade bzw. Abstufungen der Fahrlässigkeit: unbewusste und bewusste Fahrlässigkeit sowie Leichtfertigkeit. [→]

Grammatische Auslegung
Die grammatische Auslegung legt den Ausgangspunkt für die Interpretation einer Norm vor. Der äußerste Wortsinn darf nicht überschritten werden. [→]

Grundsätze
Die Grundsätze des Strafrechts ergeben sich vor allem aus Art. 103 II des Grundgesetzes. [→]

Grundtatbestand
Der Grundtatbestand ist die Ausgangsform (Normalform) eines Deliktstyps. Beispiel: einfache Körperverletzung, § 223 StGB. [→]

Handlung
Für die Beschreibung einer Handlung als Voraussetzung der Strafbarkeit werden unterschiedliche Handlungslehren vertreten. [→]

Handlungseinheit
Bei Handlungseinheit wird der Täter wegen einmaliger Verletzung eines Tatbestands oder in Tateinheit verwirklichter Tatbestände bestraft. [→]

Handlungsmehrheit
Handlungsmehrheit liegt bei mehreren Handlungen des Täters vor, die nicht durch Handlungseinheit verbunden sind. [→]

Haupttat
Die Haupttat ist im Strafrecht eine Tat, die Gegenstand einer Beteiligung sein kann. [→]

Historische Auslegung
Die historische Auslegungsmethode fragt danach, was der Gesetzgeber mit der Festlegung einer Norm bezweckt hat. [→]

Idealkonkurrenz
Idealkonkurrenz (Tateinheit gemäß § 52 StGB) liegt bei Handlungseinheit und fehlender Gesetzeskonkurrenz vor. [→]

Indizwirkung des Tatbestands
Aufgrund der Indizwirkung des Tatbestands liegt in der Regel bei der Erfüllung des Tatbestands auch die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens vor. [→]

in dubio pro reo
In dubio pro reo ist eine Entscheidungsregel des Strafrechts: Im Zweifel für den Angeklagten. [→]

Ingerenz
Ingerenz ist ein vorangegangenes Verhalten, das eine Garantenstellung für ein unechtes Unterlassungsdelikt (§ 13 StGB) begründen kann. [→]

Irrtum
Irrtumsfälle im Strafrecht zeichnen sich durch das Auseinandergehen von Vorstellung und Wirklichkeit aus. [→]

Irrtum über den Sachverhalt
Bei einem Irrtum über den Sachverhalt hat die handelnde Person eine falsche Vorstellung über einen tabestandlich erheblichen Umstand. [→]

Irrtum über die rechtliche Bewertung
Bei einem Irrtum über die rechtliche Bewertung bezieht sich die Fehlvorstellung auf einen rechtlichen Aspekt. [→]

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