Die Garantenstellung beim unechten Unterlassungsdelikt ergibt sich aus der Formulierung des § 13 I StGB, dass der Unterlassungstäter rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt
. Die Garantenstellung kommt in zwei Formen vor:
Damit eine Garantenstellung überhaupt eine rechtliche Wirkung entfalten kann, muss das Unterlassen einem Tun entsprechen.
Die Garantenstellung ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 14 StGB.
Bei einem Irrtum ist zu unterscheiden:
Strafrecht Definitionen > Deliktsformen > Unterlassungsdelikt > Unechtes Unterlassungsdelikt > Garantenstellung > Beschützergarant | Überwachungsgarant
Was ist eine Garantenstellung?
Welche zwei Formen der Garantenstellung werden unterschieden?
Unechtes Unterlassungsdelikt | Beschützergarant | Überwachungsgarant | Ingerenz
→ Prüfungsschema Vorsätzliches unechtes Unterlassungsdelikt
→ Crashkurs Unterlassungsdelikte
→ BGHSt 30, 391: Garantenstellung des Wohnungsinhabers
→ Sarah Bayer: Die betrugsspezifische Garantenstellung · Eine Analyse der Rechtsprechung zu §§ 263 Abs. 1, 13 StGB (2021) | amazon.de
→ Philipp Christoph Kleinherne: Garantenstellung und Notwehrrecht · Zugleich ein Beitrag zum Entstehen und Erlöschen von Garantenstellungen (2014) | amazon.de