Ein Unterlassungsdelikt stellt ein Nichthandeln unter Strafe. Der Verstoß gegen eine Norm kann demnach nicht nur durch aktives Handeln, sondern auch durch ein Untätigbleiben erfolgen.
Das Unterlassen muss ursächlich für den Eintritt des Erfolgs werden (hypothetische Kausalität): Es ist kausal, wenn die gebotene Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele.
Die Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen ist umstritten.
Man unterscheidet echte Unterlassungsdelikte und unechte Unterlassungsdelikte.
Voraussetzung aller Unterlasssungsdelikte ist, dass der Täter konkret eine Möglichkeit zum Handeln hatte.
Als Konsequenz aus der amtlichen Überschrift zu § 13 StGB (Begehen durch Unterlassen
) ergibt sich eigentlich, dass jedes Delikt (auch ein Unterlassungsdelikt) ein Begehungsdelikt ist. Ein Tun im Sinne eines aktiven Handelns wäre demnach für ein Begehungsdelikt also keine Voraussetzung. Trotzdem wird allgemein zwischen Unterlassungsdelikt und Begehungsdelikt unterschieden.
Strafrecht Definitionen > Deliktsformen > Unterlassungsdelikt > Echtes Unterlassungsdelikt | Unechtes Unterlassungsdelikt
Was ist ein Unterlassungsdelikt?
Welche zwei Formen von Unterlassungsdelikten gibt es?
Welcher Gesichtspunkt bestimmt die Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen?
Handlung | Kausalität | Echtes Unterlassungsdelikt | Unechtes Unterlassungsdelikt
→ Prüfungsschema Vorsätzliches unechtes Unterlassungsdelikt
→ Prüfungsschema Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
→ Crashkurs Unterlassungsdelikte
→ juracademy.de: Abgrenzung postives Tun – Unterlassen
→ Wikipedia: Unterlassungsdelikt als Begehungsdelikt
→ Christian Köhler: Beteiligung und Unterlassen beim erfolgsqualifizierten Delikt am Beispiel der Körperverletzung mit Todesfolge (2013) | amazon.de