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Unterlassungsdelikt

Unterlassungsdelikt

Ein Unterlassungs­delikt stellt ein Nichthandeln unter Strafe. Der Verstoß gegen eine Norm kann demnach nicht nur durch aktives Handeln, sondern auch durch ein Untätigbleiben erfolgen.

Das Unterlassen muss ursächlich für den Eintritt des Erfolgs werden (hypothetische Kausalität): Es ist kausal, wenn die gebotene Handlung nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele.

Die Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen ist umstritten.

  • Nach dem naturalistischen Ansatz ist der Energieeinsatz in Richtung auf das verletzte Rechtsgut entscheidend.
  • Nach dem normativen Ansatz ist der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit entscheidend.

Man unterscheidet echte Unterlassungsdelikte und unechte Unterlassungsdelikte.

Voraussetzung aller Unterlasssungsdelikte ist, dass der Täter konkret eine Möglichkeit zum Handeln hatte.

Als Konsequenz aus der amtlichen Überschrift zu § 13 StGB (Begehen durch Unterlassen) ergibt sich eigentlich, dass jedes Delikt (auch ein Unterlassungsdelikt) ein Begehungsdelikt ist. Ein Tun im Sinne eines aktiven Handelns wäre demnach für ein Begehungsdelikt also keine Voraussetzung. Trotzdem wird allgemein zwischen Unterlassungsdelikt und Begehungsdelikt unterschieden.

FAQ: Unterlassungsdelikt

Strafrecht Definitionen > Deliktsformen > Unterlassungsdelikt > Echtes Unterlassungsdelikt | Unechtes Unterlassungsdelikt




FAQ

Was ist ein Unterlassungsdelikt?

Welche zwei Formen von Unterlassungsdelikten gibt es?

Welcher Gesichtspunkt bestimmt die Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen?


Verwandte Themen

Handlung | Kausalität | Echtes Unterlassungsdelikt | Unechtes Unterlassungsdelikt


Links

Prüfungsschema Vorsätzliches unechtes Unterlassungsdelikt
Prüfungsschema Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB)
Crashkurs Unterlassungsdelikte
juracademy.de: Abgrenzung postives Tun – Unterlassen
Wikipedia: Unterlassungsdelikt als Begehungsdelikt
Christian Köhler: Beteiligung und Unterlassen beim erfolgsqualifizierten Delikt am Beispiel der Körperverletzung mit Todesfolge (2013) | amazon.de

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