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Kausalität

Kausalität

Die Kausalität ist ein Tatbestandsmerkmal von Erfolgsdelikten.

Für die Prüfung der Kausalität gibt es drei Ansätze:

  • Nach der Äquivalenztheorie ist jede Handlung kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne das der Erfolg (in seiner konkreten Gestalt) entfiele.
  • Nach der Adäquanztheorie liegt bei völlig außergewöhnlichen Zusammenhängen keine Ursächlichkeit im strafrechtlichen Sinne vor.
  • Die objektive Zurechnung begrenzt die Kausalität nach normativen Gesichtspunkten.

Der Vorsatz muss sich bei Erfolgsdelikten neben der Verwirklichung einzelner Tatbestandsmerkmale auch auf den Kausalverlauf beziehen.

FAQ: Kausalität




FAQ

Was ist Kausalität im Strafrecht?

Muss sich der Vorsatz auch auf die Kausalität beziehen?

Mit welchen Methoden wird die Kausalität im Strafrecht geprüft?


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