Strafrecht Definitionen > Tatbestand > Objektiver Tatbestand > Kausalität > Adäquanztheorie | Äquivalenztheorie | Objektive Zurechnung
Die Kausalität ist ein Tatbestandsmerkmal von Erfolgsdelikten.
Für die Prüfung der Kausalität gibt es drei Ansätze:
Der Vorsatz muss sich bei Erfolgsdelikten neben der Verwirklichung einzelner Tatbestandsmerkmale auch auf den Kausalverlauf beziehen.
Was ist Kausalität im Strafrecht?
Muss sich der Vorsatz auch auf die Kausalität beziehen?
Mit welchen Methoden wird die Kausalität im Strafrecht geprüft?
Erfolgsdelikt | Objektive Zurechnung
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