Der objektive Tatbestand ist der Teil des Tatbestands, der aus wahrnehmbaren Erscheinungsformen besteht. Dazu gehören das Vorliegen einer Handlung, spezifische objektive Tatbestandsmerkmale sowie bei einem Erfolgsdelikt die Kausalität und die objektive Zurechnung.
Es gibt drei grundlegende objektive Tatbestandselemente. Beispiel anhand von § 303 StGB (Sachbeschädigung):
Wer)
fremde Sache)
beschädigt oder zerstört)
Der objektive Tatbestand wird in bei der Prüfung der Strafbarkeit vor dem subjektiven Tatbestand geprüft.
Nicht zum objektiven Tatbestand gehören die objektiven Bedingungen der Strafbarkeit. Diese werden als ein Tatbestandsannex behandelt und müssen nicht vom Vorsatz umfasst sein.
→ FAQ: Objektiver Tatbestand
→ Video: Objektiver Tatbestand in 35 Sekunden
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Was ist der objektive Tatbestand?
Welche Elemente sind Teil des objektiven Tatbestands?
Gehören die objektiven Bedingungen der Strafbarkeit zum objektiven Tatbestand?
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→ Prüfungsschema Vorsätzliches Begehungsdelikt
→ Crashkurs Vorsätzliches Begehungsdelikt
→ jura-intensiv.de: Der objektive Tatbestand des vorsätzlichen
vollendeten Begehungserfolgsdelikts (PDF)