Ein strafrechtlicher Tatbestand beschreibt abstrakt ein Verhalten, das als Unrecht eingestuft wird und mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Erklärung
Ein strafrechtlicher Tatbestand ist typisiertes Unrecht. Er beschreibt abstrakt ein Verhalten, das als Unrecht eingestuft wird und mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Beispiel (§ 248b StGB): Wer ein Kraftfahrzeug oder ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten in Gebrauch nimmt, …
Der Tatbestand trennt strafbares von straflosem Verhalten.
Für die vollständige Beschreibung eines Tatbestands müssen auch Regelungen des Allgemeinen Teils herangezogen werden (Beispiel: Vorsatz und Fahrlässigkeit, § 15 StGB).
Der Tatbestand ist vom Sachverhalt abzugrenzen. Ein Sachverhalt wird unter einen Tatbestand subsumiert.
Vorsatz im Tatbestand Der Vorsatz ist im Gegensatz zur damaligen Rechtslage nach heutigem Verständnis kein Bestandteil der Schuld mehr, sondern spiegelt – historisch bedingt durch den prägenden Einfluss der finalen Handlungslehre – im dreigliedrigen Deliktsaufbau, bestehend aus Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld, das objektiv verwirklichte Unrecht der Tat als subjektiver Bestandteil des Tatbestandes wider. Philipp Wissmann
FAQ
Was ist ein Tatbestand?Ein Tatbestand ist typisiertes Unrecht. Ein Tatbestand beschreibt ein Verhalten, das mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
→ Prüfungsschema Vorsätzliches Begehungsdelikt
→ Crashkurs Vorsätzliches Begehungsdelikt
→ Stephan Ast: Handlungs- und Tatbestandslehre in der Strafrechtswissenschaft der alten Bundesrepublik → Wolfgang Frisch: Tatbestandsmäßiges Verhalten und Zurechnung des Erfolgs (2012) | Amazon #Anzeige
→ Ingeborg Puppe: Idealkonkurrenz und Einzelverbrechen · Logische Studien zum Verhältnis von Tatbestand und Handlung (1979) | Amazon #Anzeige