Der Sachverhalt beschreibt ein tatsächliches Geschehen. Dieses Geschehen wird unter einen Tatbestand subsumiert. Ein Umstand (§ 16 StGB) ist ein Teil des Sachverhalts, der einem Tatbestandsmerkmal entspricht.
Beispiel: Apfel (Umstand im Sachverhalt) = Sache (Tatbestandsmerkmal in § 242 StGB)
Es ist bei einer Klausur besonders wichtig, den Sachverhalt richtig und vollständig zu erfassen. Unvollständigkeiten können durch eine wirklichkeitsnahe Betrachtung ergänzt werden.
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Was ist der Unterschied zwischen Sachverhalt und Tatbestand?
Was ist ein Umstand im strafrechtlichen Sinn?
Tatbestand | Subsumtion | Irrtum über den Sachverhalt
→ Crashkurs Grundsätze des Strafrechts
→ Fernuni Hagen: Hinweise zur Fallbearbeitung (PDF)