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Subsumtion

Subsumtion

Subsumtion (lateinisch sub, unter und sumere, nehmen) ist die Unterordnung eines Sachverhalts unter einen Tatbestand bzw. die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen Lebenssachverhalt.

Beispiel anhand von § 242 StGB (Ausgangspunkt ist die Hypothese, dass A eine Sache weggenommen haben könnte):

  • 1. Obersatz: Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams an einer Sache. Eine Sache ist ein körperlicher Gegenstand.
  • 2. Untersatz: A hat fremden Gewahrsam an einem körperlichen Gegenstand gebrochen und an diesem neuen Gewahrsam begründet.
  • 3. Schlusssatz: Also hat A die Sache weggenommen.

Je nachdem, für welche Auslegungsmethode sich man bei der Interpretation von Tatbeständen entscheidet, kann die Subsumtion zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Sowohl normative wie deskriptive Tatbestandmerkmale können zum Teil unterschiedlich interpretiert werden.

FAQ: Subsumtion




FAQ

Was bedeutet Subsumtion?

Woher stammt das Wort Subsumtion?

Wann kann es bei einer Subsumtion zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen?


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