Subsumtion (lateinisch sub, unter
und sumere, nehmen
) ist die Unterordnung eines Sachverhalts unter einen Tatbestand bzw. die Anwendung einer Rechtsnorm auf einen Lebenssachverhalt.
Beispiel anhand von § 242 StGB (Ausgangspunkt ist die Hypothese, dass A eine Sache weggenommen haben könnte):
Je nachdem, für welche Auslegungsmethode sich man bei der Interpretation von Tatbeständen entscheidet, kann die Subsumtion zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Sowohl normative wie deskriptive Tatbestandmerkmale können zum Teil unterschiedlich interpretiert werden.
Strafrecht Definitionen > Grundsätze > Auslegungsmethoden > Subsumtion > Sachverhalt
Woher stammt das Wort Subsumtion?
Wann kann es bei einer Subsumtion zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen?
Sachverhalt | Tatbestand | Auslegung | Subsumtionsirrtum
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