Ein Erfolgsdelikt erfordert für die Tatbestandserfüllung einen Erfolg in der Außenwelt, der von der Handlung abgrenzbar ist. Dieser Erfolg ist nicht schon in der Handlung selbst eingeschlossen.
Handlung und Erfolg müssen in einem kausalen Zusammenhang stehen. Der Begriff des Erfolgs hat in § 9 I StGB und § 13 I StGB eine andere Bedeutung als im Sinne der allgemeinen Tatbestandslehre.
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Was ist das Gegenteil zu einem Erfolgsdelikt?
Welches ungeschriebene Tatbestandsmerkmal erfordert jedes Erfolgsdelikt?
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Erfolg | Tätigkeitsdelikt | Deliktsformen
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