Ein Erfolgsdelikt erfordert für die Tatbestandserfüllung einen Erfolg in der Außenwelt, der von der Handlung abgrenzbar ist. Dieser Erfolg ist nicht schon in der Handlung selbst eingeschlossen.
Das Gegenteil zum Erfolgsdelikt ist das Tätigkeitsdelikt.
Was ist das Gegenteil zu einem Erfolgsdelikt?
Welches ungeschriebene Tatbestandsmerkmal erfordert jedes Erfolgsdelikt?
· · ·
Strafrecht Definitionen > Deliktsformen > Erfolgsdelikt > Erfolg