Strafrecht Definitionen > Konkurrenzen > Echte Konkurrenz > Realkonkurrenz > Gesamtstrafe
Eine Gesamtstrafe wird gebildet, wenn ein Täter wegen mehrerer Taten verurteilt wird, die zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit (§ 53 StGB) stehen. Die Bildung der Gesamtstrafe richtet sich nach § 54 StGB (Asperationsprinzip):
durch Erhöhung der verwirkten höchsten Strafe, bei Strafen verschiedener Art durch Erhöhung der ihrer Art nach schwersten Strafe(§ 54 I 2 StGB). Gegenüber einer Geldstrafe ist die Freiheitsstrafe immer eine Strafe schwererer Art.
Bei der Bildung einer Summe der Einzelstrafen aus Freiheits- und Geldstrafen steht ein Tagessatz für einen Tag Freiheitsstrafe (§ 54 III StGB).
Die Bildung einer Strafe für tateinheitlich begangene Delikte richtet sich nach § 52 II StGB (Absorptionsprinzip).
Wie wird die Gesamtstrafe gebildet?
Wird die Summe der Einzelstrafen aus Freiheits- und Geldstrafen gebildet?
Realkonkurrenz | Absorptionsprinzip
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→ Crashkurs Konkurrenzen
→ BGH 4 StR 594/98: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung bei einem Dauerdelikt
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