Nach dem Absorptionsprinzip wird bei Tateinheit (Idealkonkurrenz) nur auf eine Strafe erkannt. Dabei richtet sich der Strafrahmen nach § 52 II StGB:
Die Bildung einer Strafe für tatmehrheitlich begangene Delikte richtet sich nach dem Asperationsprinzip.
Was bedeutet das Absorptionsprinzip?
Welche beiden Werte sind für das Absorptionsprinzip entscheidend?
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