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Absorptionsprinzip

Absorptionsprinzip

Nach dem Absorptions­prinzip wird bei Tateinheit (Idealkonkurrenz) nur auf eine Strafe erkannt. Dabei richtet sich der Strafrahmen nach § 52 II StGB:

  • Strafobergrenze ist die schwerste angedrohte einzelne Höchststrafe (§ 52 II 1 StGB).
  • Strafuntergrenze ist die höchste angedrohte einzelne Mindeststrafe (§ 52 II 2 StGB).
  • Innerhalb der Grenzen dieses Strafrahmens erfolgt die Festsetzung der konkreten Strafe nach den allgemeinen Grundsätzen des § 46 StGB.

Die Bildung einer Strafe für tatmehrheitlich begangene Delikte richtet sich nach dem Asperationsprinzip.

FAQ: Absorptionsprinzip




FAQ

Was bedeutet das Absorptionsprinzip?

Welche beiden Werte sind für das Absorptionsprinzip entscheidend?

Was ist das Gegenstück zum Absorptionsprinzip?


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