Strafrecht Definitionen > Konkurrenzen > Echte Konkurrenz > Idealkonkurrenz > Absorptionsprinzip
Nach dem Absorptionsprinzip wird bei Tateinheit (Idealkonkurrenz) nur auf eine Strafe erkannt. Dabei richtet sich der Strafrahmen nach § 52 II StGB:
Die Bildung einer Strafe für tatmehrheitlich begangene Delikte richtet sich nach dem Asperationsprinzip.
Was bedeutet das Absorptionsprinzip?
Welche beiden Werte sind für das Absorptionsprinzip entscheidend?
Was ist das Gegenstück zum Absorptionsprinzip?
Idealkonkurrenz | Gesamtstrafe
→ Prüfungsschema Konkurrenzen
→ Crashkurs Konkurrenzen
→ BGH 1 StR 535/17: Aufgabe des Absorptionsprinzips bei mehreren gleichzeitig abgegebenen Steuererklärungen
→ Franz Streng: Strafrechtliche Sanktionen · Die Strafzumessung und ihre Grundlagen (2012) | amazon.de