Bei den Konkurrenzen geht es um das Verhältnis mehrerer Straftatbestände, die durch eine oder mehrere Handlungen des Täters oder Teilnehmers verwirklicht werden. Bei der Prüfung geht man wie folgt vor:
Bei der strafrechtlichen Analyse eines Sachverhalts sind die Konkurrenzen in der Regel der letzte Prüfungspunkt. Die Klärung dieser Frage ist notwendig, um ein abschließendes Urteil zu erstellen: Nach welchen Vorschriften wird der Täter letztlich bestaft?
Strafrecht Definitionen > Konkurrenzen > Handlungseinheit | Handlungsmehrheit | Echte Konkurrenz | Unechte Konkurrenz
Was versteht man unter Konkurrenz im Strafrecht?
Was ist der Unterschied zwischen echter und unechter Konkurrenz?
An welcher Stelle werden die Konkurrenzen geprüft?
Handlungseinheit | Handlungsmehrheit | Echte Konkurrenz | Unechte Konkurrenz
→ Prüfungsschema Konkurrenzen
→ Crashkurs Konkurrenzen
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→ Rainer Lippold: Die Konkurrenz bei Dauerdelikten als Prüfstein der Lehre von den Konkurrenzen (1985) | amazon.de
→ Gerhard Werle: Die Konkurrenz bei Dauerdelikt, Fortsetzungstat und zeitlich gestreckter Gesetzesverletzung (1981) | amazon.de
→ Jutta Minas von Savigny: Negative Tatbestandsmerkmale · Ein Beitrag zur Rechtssatz- und Konkurrenzlehre (1972) | amazon.de