Strafrecht Definitionen > Konkurrenzen > Handlungseinheit | Handlungsmehrheit | Echte Konkurrenz | Unechte Konkurrenz
Bei den Konkurrenzen geht es um das Verhältnis mehrerer Straftatbestände, die durch eine oder mehrere Handlungen des Täters oder Teilnehmers verwirklicht werden. Bei der Prüfung geht man wie folgt vor:
Bei der strafrechtlichen Analyse eines Sachverhalts sind die Konkurrenzen in der Regel der letzte Prüfungspunkt. Die Klärung dieser Frage ist notwendig, um ein abschließendes Urteil zu erstellen: Nach welchen Vorschriften wird der Täter letztlich bestaft?
Was versteht man unter Konkurrenz im Strafrecht?
Was ist der Unterschied zwischen echter und unechter Konkurrenz?
An welcher Stelle werden die Konkurrenzen geprüft?
Handlungseinheit | Handlungsmehrheit | Echte Konkurrenz | Unechte Konkurrenz
→ Prüfungsschema Konkurrenzen
→ Crashkurs Konkurrenzen
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→ Mohamad El-Ghazi: Revision der Konkurrenzlehre (2020) | amazon.de
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→ Rainer Lippold: Die Konkurrenz bei Dauerdelikten als Prüfstein der Lehre von den Konkurrenzen (1985) | amazon.de
→ Gerhard Werle: Die Konkurrenz bei Dauerdelikt, Fortsetzungstat und zeitlich gestreckter Gesetzesverletzung (1981) | amazon.de
→ Jutta Minas von Savigny: Negative Tatbestandsmerkmale · Ein Beitrag zur Rechtssatz- und Konkurrenzlehre (1972) | amazon.de