Der Fortsetzungszusammenhang (fortgesetzte Handlung) war eine von der Rechtsprechung vertretene Konstruktion für die Zusammenfassung mehrerer Handlungen zu einer Handlungseinheit, auch wenn sich diese Handlungen über größere Zeiträume erstrecken. Voraussetzungen:
In Extremfällen wurden durch die Figur der fortgesetzten Handlung beispielsweise Steuerhinterziehungen über mehrere Jahre zu jeweils einer einzigen Straftat zusammengefasst.
Der Fortsetzungszusammenhang wird seit 1994 nicht mehr von der Rechsprechung vertreten.
→ BGHSt 40, 138: Aufgabe des Fortsetzungszusammenhangs
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