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Gesetzlichkeitsprinzip

Gesetzlichkeitsprinzip

Das Gesetzlichkeits­prinzip legt fest, dass staatliche Strafen nur aus einem geschriebenen Gesetz folgen dürfen, in dem der Tatbestand und die Rechtsfolge aufgeführt sind.

  • Nullum crimen, nulla poena sine lege
  • Kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz

Dieser Grundsatz ist in Art. 103 II GG und (gleichlautend) § 1 StGB festgelegt. Insbesondere verbietet das Gesetzlichkeitsprinzip die Anwendung von Gewohnheitsrecht im Strafrecht.

FAQ: Gesetzlichkeitsprinzip
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FAQ

Was besagt das Gesetzlichkeitsprinzip des Strafrechts?

In welchen Vorschriften ist das Gesetzlichkeitsprinzip des Strafrechts festgelegt?

Was heißt nullum crimen, nullum poena sine lege?


Gesetzlichkeitsprinzip in 47 Sekunden

▸ Definition · Gesetzlichkeitsprinzip
▸ Verbot · Gewohnheitsrecht


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