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Gesetzlichkeitsprinzip

Gesetzlichkeitsprinzip

Definition

Das Gesetzlichkeitsprinzip legt fest, dass eine Bestrafung nur auf Grundlage eines geschriebenen Gesetzes möglich ist.

Erklärung

Nach dem Gesetzlichkeits­prinzip dürfen staatliche Strafen nur aus einem geschriebenen Gesetz folgen, in dem der Tatbestand und die Rechtsfolge aufgeführt sind.

  • Nullum crimen, nulla poena sine lege
  • Kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz

Dieser Grundsatz ist in Art. 103 Abs. 2 GG und (gleichlautend) § 1 StGB festgelegt. Insbesondere verbietet das Gesetzlichkeitsprinzip die Anwendung von Gewohnheitsrecht im Strafrecht.

§ 1 StGB: Keine Strafe ohne Gesetz
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.




FAQ

Was besagt das Gesetzlichkeitsprinzip des Strafrechts?

In welchen Vorschriften ist das Gesetzlichkeitsprinzip des Strafrechts festgelegt?

Was heißt nullum crimen, nullum poena sine lege?


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