Das Gesetzlichkeitsprinzip legt fest, dass staatliche Strafen nur aus einem geschriebenen Gesetz folgen dürfen, in dem der Tatbestand und die Rechtsfolge aufgeführt sind.
Dieser Grundsatz ist in Art. 103 Abs. 2 GG und (gleichlautend) § 1 StGB festgelegt. Insbesondere verbietet das Gesetzlichkeitsprinzip die Anwendung von Gewohnheitsrecht im Strafrecht.
§ 1 StGB: Keine Strafe ohne Gesetz
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
→ FAQ: Gesetzlichkeitsprinzip
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Was besagt das Gesetzlichkeitsprinzip des Strafrechts?
In welchen Vorschriften ist das Gesetzlichkeitsprinzip des Strafrechts festgelegt?
Was heißt nullum crimen, nullum poena sine lege?
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