Das Gesetzlichkeitsprinzip legt fest, dass staatliche Strafen nur aus einem geschriebenen Gesetz folgen dürfen, in dem der Tatbestand und die Rechtsfolge aufgeführt sind.
Dieser Grundsatz ist in Art. 103 II GG und (gleichlautend) § 1 StGB festgelegt. Insbesondere verbietet das Gesetzlichkeitsprinzip die Anwendung von Gewohnheitsrecht im Strafrecht.
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Was besagt das Gesetzlichkeitsprinzip des Strafrechts?
In welchen Vorschriften ist das Gesetzlichkeitsprinzip des Strafrechts festgelegt?
Was heißt nullum crimen, nullum poena sine lege?
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Grundsätze | Auslegungsmethoden
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