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Gesetzlichkeitsprinzip

Gesetzlichkeitsprinzip

Das Gesetzlichkeits­prinzip legt fest, dass staatliche Strafen nur aus einem geschriebenen Gesetz folgen dürfen, in dem der Tatbestand und die Rechtsfolge aufgeführt sind.

  • Nullum crimen, nulla poena sine lege
  • Kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz

Dieser Grundsatz ist in Art. 103 Abs. 2 GG und (gleichlautend) § 1 StGB festgelegt. Insbesondere verbietet das Gesetzlichkeitsprinzip die Anwendung von Gewohnheitsrecht im Strafrecht.

§ 1 StGB: Keine Strafe ohne Gesetz
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

FAQ: Gesetzlichkeitsprinzip
Video: Gesetzlichkeitsprinzip in 47 Sekunden




FAQ

Was besagt das Gesetzlichkeitsprinzip des Strafrechts?

In welchen Vorschriften ist das Gesetzlichkeitsprinzip des Strafrechts festgelegt?

Was heißt nullum crimen, nullum poena sine lege?


Gesetzlichkeitsprinzip in 47 Sekunden

▸ Definition · Gesetzlichkeitsprinzip
▸ Verbot · Gewohnheitsrecht


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