Durch eine wirksame Einwilligung in eine Rechtsgutsverletzung durch den Berechtigten entfällt die Rechtswidrigkeit einer Tat. Der Tatbestand ist jedoch erfüllt.
Die Einwilligung ist vom tatbestandsausschließenden Einverständnis zu unterscheiden.
Was ist eine rechtfertigende Einwilligung?
Was ist der Unterschied zwischen einer rechtfertigenden Einwilligung und einem Einverständnis?
Ist eine rechtfertigende Einwilligung bei jedem Rechtsgut möglich?
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