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Rechtfertigende Einwilligung

Rechtfertigende Einwilligung

Durch eine wirksame Einwilligung in eine Rechtsgutsverletzung durch den Berechtigten entfällt die Rechtswidrigkeit einer Tat. Der Tatbestand ist jedoch erfüllt.

  • Voraussetzung einer wirksamen Einwilligung ist, dass ein disponibles Rechtsgut vorliegt. Die Einwilligung darf sich nur auf ein Individualrechtsgut beziehen. Über Rechtsgüter der Allgemeinheit (Beispiel: Verkehrssicherheit) kann der Einzelne nicht verfügen.
  • Die Einwilligung darf keine Willensmängel aufweisen (Beispiele: Nötigung zur Erlangung einer Zustimmung, Irrtum über die Arzteigenschaft).
  • Die Einwilligung muss ausdrücklich oder konkludent erklärt werden (sonst eventuell mutmaßliche Einwilligung).
  • Der Täter muss nach hM in Kenntnis der Einwilligung handeln.
  • Bei Körperverletzungen ist § 228 StGB zu beachten.

Die Einwilligung ist vom tatbestandsausschließenden Einverständnis zu unterscheiden.

FAQ: Rechtfertigende Einwilligung

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FAQ

Was ist eine rechtfertigende Einwilligung?

Was ist der Unterschied zwischen einer rechtfertigenden Einwilligung und einem Einverständnis?

Ist eine rechtfertigende Einwilligung bei jedem Rechtsgut möglich?


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Links

Prüfungsschema Rechtfertigende Einwilligung
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BGH 4 StR 328/08: Rechtfertigende Einwilligung bei gefährlichem Handeln im Straßenverkehr
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