Die Schuld entfällt außerdem - auch wenn der Täter grundsätzlich schuldfähig ist - beim Vorliegen eines Entschuldigungsgrundes.
Das Schuldprinzip geht davon aus, dass der Mensch für sein Tun verantwortlich ist. Denn die Zukunft sei offen und der Mensch könne selbstbestimmt entscheiden, welche Handlungen er vornimmt oder unterlässt. Nach dieser Auffassung (Indeterminismus) gibt es einen freien Willen und somit auch individuelle Schuld.
Dagegen behauptet der Determinismus, dass die Wahlfreiheit des Menschen nur eine Illusion sei. Wenn alles aufgrund der Gesetze von Ursache und Wirkung notwendig eintritt, gibt es zu jedem beliebigen Zeitpunkt nur eine mögliche Zukunft. Der Mensch hat daher keine Wahlfreiheit im Sinne einer selbstbestimmten Entscheidung.
Bisher konnte weder philosophisch noch naturwissenschaftlich bewiesen werden, welche Auffassung stimmt. Die Zuweisung von persönlicher Verantwortung scheint jedoch ein notwendiges Konstrukt zu sein, ohne das ein gesellschaftliches Zusammenleben nicht möglich ist.
BGH: Der Mensch kann zwischen Recht und Unrecht entscheiden Der innere Grund des Schuldvorwurfes liegt darin, dass der Mensch auf freie, verantwortliche, sittliche Selbstbestimmung angelegt und deshalb befähigt ist, sich für das Recht und gegen das Unrecht zu entscheiden, sein Verhalten nach den Normen des rechtlichen Sollens einzurichten und das rechtlich Verbotene zu vermeiden BGHSt 2, 194
Es gibt keinen freien Willen Das Problem mit dem freien Willen ist, dass gemäß den Naturgesetzen, von denen wir wissen, dass sie uns Menschen auf einer fundamentalen Ebene beschreiben, die Zukunft durch die Gegenwart determiniert ist. Die intuitive Idee, dass wir zwischen zukünftigen Möglichkeiten entscheiden können, ist falsch. Sabine Hossenfelder
Ein zentraler Begriff Juristen und Juristinnen sollten sich […] trotz der aktuell populären Zweifel nicht scheuen, den Freiheitsbegriff weiterhin zu verwenden. Der gesunde Menschenverstand würde den Verzicht darauf mit Recht nicht nachvollziehen können. Der Freiheitsbegriff ist für den Menschen schlechterdings zentral. Er ist auch aus dem Rechtswesen nicht wegzudenken. Godehard Brüntrup
→ Crashkurs Schuld
→ BGHSt 2, 194: Bewusstsein der Rechtswidrigkeit → Godehard Brüntrup: Die Freiheit des Willens - ein noch aktueller Begriff? (PDF) → Tanja Traxler: Gibt es einen freien Willen? → Severin Mosch: Schuld, Verantwortung und Determinismus im Strafrecht · Eine Grundlegung unter Bezugnahme auf die Neurowissenschaften (2018) | Amazon #Anzeige
→ Julia Maria Erber-Schropp: Schuld und Strafe · Eine strafrechtsphilosophische Untersuchung des Schuldprinzips (2016) | Amazon #Anzeige
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→ Christoph Safferling: Vorsatz und Schuld · Subjektive Täterelemente im deutschen und englischen Strafrecht (2008) | Amazon #Anzeige
→ René Zenker: Actio libera in causa · Ein Paradoxon als öffentlicher Strafanspruch in einem vom Schuldprinzip geprägten Rechtsstaat (2003) | Amazon #Anzeige