Der Vertrauensgrundsatz schränkt die objektiv gebotene Sorgfalt bei Fahrlässigkeitsdelikten ein. Wer sich selbst sorgfältig verhält, darf auch auf die Sorgfalt Anderer vertrauen. Der Täter muss im Normalfall nicht mit fahrlässigem Handeln anderer Personen rechnen, solange er sich selbst im Bereich des erlaubten Risikos bewegt. Dies gilt jedoch nicht, wenn konkrete Anhaltspunkte dieses Vertrauen infrage stellen.
Beispiel: Ein Autofahrer darf sich darauf verlassen, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer seine Vorfahrt beachtet.
Der Vertrauensgrundsatz führt in bestimmten Fallkonstellationen dazu, dass Erfolgsverursachungen im Zusammenhang mit dem Verhalten Dritter dem Täter nicht objektiv zugerechnet werden. Wer sich selbst aber sorgfaltswidrig verhält, darf sich nicht darauf berufen, dass er sich auf das ordnungsgemäße Verhalten Anderer verlassen hat.
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Was besagt der Vertrauensgrundsatz im Strafrecht?
Wann gilt der Vertrauensgrundsatz nicht?
An welchem Prüfungspunkt des Fahrlässigkeitsdelikts ist der Vertrauensgrundsatz zu prüfen?
Fahrlässigkeit | Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
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→ FB Rechtswissenschaft Univ. Bonn: Der Vertrauensgrundsatz (Skript) (PDF)
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