Die Unvereinbarkeitstheorie lehnt die actio libera in causa generell ab.
Erklärung
Nach der Unvereinbarkeitstheorie verstößt die Rechtsfigur der actio libera in causa gegen den Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 103 Abs. 2 GG). Die Auslegung von § 20 StGB gehe eindeutig über den Wortlaut hinaus und stehe deshalb im Widerspruch zum Grundsatz nullum poena sine lege (keine Strafe ohne Gesetz). Die actio libera in causa sei deshalb verfassungswidrig.
Vor allem der Verstoß gegen das Simultanitätsprinzip des § 20 StGB (… bei Begehung der Tat …) sei eklatant. Denn diese Vorschrift sei eindeutig und sehe (anders als zum Beispiel § 17 Satz 2 StGB und § 35 Abs. 1 Satz 2 StGB) keine Ausnahmen im Sinne einer Ausdehnung der Verantwortlichkeit vor.
Die Strafbarkeit des Sich-Berauschens habe der Gesetzgeber bereits in § 323a StGB (Vollrausch) abschließend geregelt.
Die Anwendung der alic setze deshalb eine Änderung des § 20 StGB voraus.
So lange dies nicht geschehen ist, komme bei alic-Fällen nur eine Bestrafung wegen § 323a StGB in Betracht.
§ 20 StGB: Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung oder einer schweren anderen seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
§ 323a StGB: Vollrausch Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
→ Prüfungsschema actio libera in causa
→ Prüfungsschema Vollrausch (§ 323a StGB)
→ Hruschka JZ 1997, 22: Die actio libera in causa bei Vorsatztaten und bei Fahrlässigkeitstaten → René Zenker: Actio libera in causa · Ein Paradoxon als öffentlicher Strafanspruch in einem vom Schuldprinzip geprägten Rechtsstaat (2003) | Amazon #Anzeige
→ Roger Kusch: Der Vollrausch · § 323a StGB in teleologischer Auslegung (1984) | Amazon #Anzeige
→ Richard Katzenstein: Die Straflosigkeit der actio libera in causa (1901) | Amazon #Anzeige