Beim Wahndelikt nimmt der Täter irrig an, dass sein Verhalten strafbar sei. Den Sachverhalt schätzt er dabei richtig ein. Der Irrtum des Täters kann auf drei verschiedenen Gründen beruhen:
Beispiel: Der verheiratete M hat ein Verhältnis mit seiner Nachbarin. M glaubt, dass Ehebruch strafbar sei.
Die Rechtsfolge eines Wahndelikts ist Straflosigkeit. Denn es gibt keinen Tatbestand, der zu prüfen wäre.
Untauglicher Versuch oder Wahndelikt?Einen untauglichen Versuch begeht, wer lediglich irrig einen singulären Sachverhalt annimmt, der unter die korrekt verstandene Norm zu subsumieren wäre, wenn er zuträfe. Ein Wahndelikt liegt hingegen vor, wenn der Täter den singulären Sachverhalt zutreffend erkannt hat, ihn aber lediglich unter eine angenommene Rechtsnorm subsumiert, von der er annimmt, dass sie existiert, während sie in der normativen Wirklichkeit des Rechtssystems nicht existiert.
Friedrich Toepel
Was ist der Unterschied zwischen Wahndelikt und Verbotsirrtum?
Was ist der Unterschied zwischen Wahndelikt und einem untauglichen Versuch?
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