Beim Wahndelikt nimmt der Täter irrig an, dass sein Verhalten einen Straftatbestand erfüllt. In Wirklichkeit gibt es diesen Tatbestand nicht.
Beispiel: Der verheiratete M hat ein Verhältnis mit seiner Nachbarin. M glaubt, dass Ehebruch strafbar sei.
Die Rechtsfolge eines Wahndelikts ist Straflosigkeit. Denn es gibt keinen Tatbestand, der zu prüfen wäre.
- Das Wahndelikt ist ein umgekehrter Verbotsirrtum. Bei einem Verbotsirrtum hält der Täter trotz richtiger Einschätzung des Sachverhalts sein Tun für erlaubt.
- Beim untauglichen Versuch beruht die Auffassung des Täters, dass er einen Tatbestand erfüllt, auf einer falschen Vorstellung vom Sachverhalt.
FAQ
Was ist ein Wahndelikt? Ein Wahndelikt liegt vor, wenn der Täter alle Umstände des Sachverhalts richtig erkennt, aber meint, damit einen Straftatbestand zu erfüllen, den es in Wirklichkeit nicht gibt.
Ist ein Wahndelikt straflos? Ja. Denn es gibt keinen Tatbestand, der zu prüfen wäre.
Was ist der Unterschied zwischen Wahndelikt und Verbotsirrtum? Sowohl beim Wahndelikt wie beim Verbotsirrtum schätzt der Täter den Sachverhalt richtig ein. Beim Wahndelikt hält der Täter sein Verhalten irrig für verboten, beim Verbotsirrtum irrig für erlaubt.
Was ist der Unterschied zwischen Wahndelikt und einem untauglichen Versuch? Beim untauglichen Versuch irrt der Täter über den Sachverhalt, beim Wahndelikt über den Tatbestand.
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