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Entschuldigungsirrtum

Entschuldigungsirrtum

Ein Entschuldigungs­irrtum liegt vor, wenn sich der Täter über den rechtlichen Bestand oder die rechtlichen Grenzen eines Entschuldigungsgrundes irrt. Dieser Irrtum ist (als ein reiner Wertungsirrtum) unbeachtlich. Andere Bezeichnungen für diesen Irrtum sind Entschuldigungsnormirrtum oder Entschuldigungs­subsumtionsirrtum.

Beispiele:

  • Der Täter tötet einen Menschen, um sein Eigentum zu schützen.
  • Er weiß, dass keine Notwehrlage vorliegt, meint aber, im entschuldigenden Notstand zu handeln.
  • Geschützte Rechtsgüter i.S.v. § 35 StGB sind jedoch nur Leben, Leib und Freiheit.

Im Gegensatz zum Entschuldigungs­tatbestands­irrtum schätzt der Täter beim Entschuldigungsirrtum den Sachverhalt richtig ein.

FAQ: Entschuldigungsirrtum

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FAQ

Was ist ein Entschuldigungsirrtum?

Was ist der Unterschied zwischen Entschuldigungsirrtum und Entschuldigungstatbestandsirrtum?

Was ist die Rechtsfolge bei einem Entschuldigungsirrtum?


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Links

Prüfungsschema Entschuldigender Notstand
Crashkurs Irrtum
Crashkurs Schuld
Kindhäuser: Verbotsirrtum und Irrtum über Entschuldigungsgründe (PDF)
Ismail Cinar: Der Subsumtionsirrtum und seine Stellung in der strafrechtlichen Irrtumslehre (PDF)
Markus Klimsch: Die dogmatische Behandlung des Irrtums über Entschuldigungsgründe unter Berücksichtigung der Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe (1993) | amazon.de

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