Die Konsumtion ist eine Form der unechten Konkurrenz (Gesetzeskonkurrenz) bei Handlungseinheit. Sie kommt bei Strafnormen in Betracht, die nicht notwendigerweise, sondern typischerweise zusammen mit einer schwereren Norm begangen werden (typische Begleittaten). Die schwerere Norm verzehrt
(konsumiert) dabei den Unrechts- und Schuldgehalt des minder schweren Delikts.
Beispiel: die Beschädigung des Umschlags (§ 303 StGB) bei der Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB). Der Täter wird nur wegen § 202 StGB bestraft.
Strafrecht Definitionen > Konkurrenzen > Unechte Konkurrenz > Konsumtion | Spezialität | Subsidiarität | Mitbestrafte Vortat | Mitbestrafte Nachtat
Was ist der Unterschied zwischen Konsumtion und Spezialität?
Unechte Konkurrenz | Spezialität | Subsidiarität | Handlungseinheit
→ Prüfungsschema Konkurrenzen
→ Crashkurs Konkurrenzen
→ BGH 5 StR 157/20: Definition zur Konsumtion (Leitsatz 2c)
→ BGH 2 StR 481/17: Aufgabe der Konsumtionslösung bei Sachbeschädigung im Zusammenhang mit schwerem Bandendiebstahl/Wohnungseinbruch
→ Gudrun Hochmayr: Subsidiarität und Konsumtion · Ein Beitrag zur strafrechtlichen Konkurrenzlehre (1997) | amazon.de