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Konsumtion

Konsumtion

Die Konsumtion ist eine Form der unechten Konkurrenz (Gesetzeskonkurrenz) bei Handlungseinheit. Sie kommt bei Strafnormen in Betracht, die nicht notwendigerweise, sondern typischerweise zusammen mit einer schwereren Norm begangen werden (typische Begleittaten). Die schwerere Norm verzehrt (konsumiert) dabei den Unrechts- und Schuldgehalt des minder schweren Delikts.

Beispiel: die Beschädigung des Umschlags (§ 303 StGB) bei der Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB). Der Täter wird nur wegen § 202 StGB bestraft.

  • Im Gegensatz zur Spezialität ist bei der Konsumtion ein Tatbestand nicht zwingend in einem anderen enthalten.
  • Der Gesetzeskonkurrenz aufgrund einer mitbestraften Nachtat bei Handlungsmehrheit (typische Verwertungstaten) liegt derselbe Gedanke zugrunde wie der Konsumtion.

FAQ: Konsumtion

Strafrecht Definitionen > Konkurrenzen > Unechte Konkurrenz > Konsumtion | Spezialität | Subsidiarität | Mitbestrafte Vortat | Mitbestrafte Nachtat




FAQ

Was bedeutet Konsumtion?

Beispiel für eine Konsumtion?

Was ist der Unterschied zwischen Konsumtion und Spezialität?


Verwandte Themen

Unechte Konkurrenz | Spezialität | Subsidiarität | Handlungseinheit


Links

Prüfungsschema Konkurrenzen
Crashkurs Konkurrenzen
BGH 5 StR 157/20: Definition zur Konsumtion (Leitsatz 2c)
BGH 2 StR 481/17: Aufgabe der Konsumtionslösung bei Sachbeschädigung im Zusammenhang mit schwerem Bandendiebstahl/Wohnungseinbruch
Gudrun Hochmayr: Subsidiarität und Konsumtion · Ein Beitrag zur strafrechtlichen Konkurrenzlehre (1997) | amazon.de

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