Die eingeschränkte Schuldtheorie behandelt den Erlaubnistatbestandsirrtum als eine Art Tatbestandsirrtum. Die Theorie wendet § 16 StGB analog an. Die Analogie erklärt sich daraus, dass § 16 StGB eigentlich nur die Merkmale des Tatbestands meint, nicht der Rechtswidrigkeit. Es gibt zwei Varianten der eingeschränkten Schuldtheorie:
Beide Auffassungen kommen letztlich zu dem Ergebnis, dass eine Bestrafung wegen einer Vorsatztat ausgeschlossen ist (im Gegensatz zur strengen Schuldtheorie bei Vermeidbarkeit des Irrtums). Möglich bleibt eine Bestrafung wegen fahrlässiger Begehung, wenn ein solcher Tatbestand existiert.
Wie behandelt die eingeschränkte Schuldtheorie Fälle des Erlaubnistatbestandsirrtums?
Strenge Schuldtheorie | Erlaubnistatbestandsirrtum
→ Urs Kindhäuser: Skript Erlaubnistatbestandsirrtum (PDF)
→ Eckhard Horn: Verbotsirrtum und Vorwerfbarkeit · Eine systematische Grundlagenanalyse der Schuldtheorie (1969) | amazon.de
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