Bei einem erfolgsqualifizierten Delikt wird der Grundtatbestand durch den Eintritt eines bestimmten Erfolgs zur Qualifikation. Bezüglich des qualifizierenden Erfolgs muss der Täter nach § 18 StGB zumindest fahrlässig handeln. Beispiele:
Der Versuch eines erfolgsqualifizierten Delikts ist in diesen Varianten möglich:
→ FAQ: Erfolgsqualifiziertes Delikt
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Was ist ein erfolgsqualifiziertes Delikt?
Welche innere Einstellung des Täters muss in Bezug auf den Erfolg vorliegen?
Was ist ein erfolgsqualifizierter Versuch?
Was ist ein Versuch der Erfolgsqualifikation?
Qualifikation | Grundtatbestand | Fahrlässigkeit
→ Prüfungsschema Erfolgsqualifiziertes Delikt
→ Prüfungsschema Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB)
→ Prüfungsschema Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
→ Prüfungsschema Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)
→ Crashkurs Deliktseinteilungen
→ BGH 1 StR 34/19: Rücktritt von der versuchten Erfolgsqualifikation
→ Christian Köhler: Beteiligung und Unterlassen beim erfolgsqualifizierten Delikt am Beispiel der Körperverletzung mit Todesfolge (2013) | amazon.de
→ Gülsün Ayhan Aygörmez: Fahrlässigkeit und Schuld bei erfolgsqualifizierten Delikten · Rechtsvergleichende Untersuchungen zum deutschen und türkischen Strafrecht (2012) | amazon.de
→ Michaela Wörner-Hofer: Die Auswirkungen des 6. Strafrechtsreformgesetzes auf die erfolgsqualifizierten Delikte (2008) | amazon.de
→ Tobias Kostuch: Versuch und Rücktritt beim erfolgsqualifizierten Delikt (2004) | amazon.de
→ Andreas Bacher: Versuch und Rücktritt vom Versuch beim erfolgsqualifizierten Delikt - zugleich ein Beitrag zum Begriff der Tat (1999) | amazon.de
→ Georg Küpper: Der unmittelbare
Zusammenhang zwischen Grunddelikt und schwerer Folge beim erfolgsqualifizierten Delikt (1982) | amazon.de