Bei einem erfolgsqualifizierten Delikt wird der Grundtatbestand durch den Eintritt eines bestimmten Erfolgs zur Qualifikation. Bezüglich des qualifizierenden Erfolgs muss der Täter nach § 18 StGB zumindest fahrlässig handeln. Beispiele:
Der Versuch eines erfolgsqualifizierten Delikts ist möglich:
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