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dolus subsequens

dolus subsequens

Der dolus subsequens bezeichnet einen nachfolgenden Vorsatz.

  • Zum Zeitpunkt der Tatbegehung handelt der Täter nicht vorsätzlich.
  • Erst danach billigt er den eingetretenen Erfolg oder führt eine vorsätzliche Handlung aus, die aber nicht mehr ursächlich für den Erfolg wird.

Beispiel: T zerstört eine Vase. Dabei geht er davon aus, dass er selbst Eigentümer der Vase ist. Als er erfährt, dass die Vase in Wirklichkeit seinem Feind F gehört, freut er sich und billigt im Nachhinein ausdrücklich seine Tat.

Rechtsfolge: Der dolus subsequens ist unbeachtlich. Denn der Vorsatz muss mindestens zwischen Versuch und Vollendung vorhanden sein (Simultanitätsprinzip).

FAQ: dolus subsequens

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FAQ

Was heißt dolus subsequens?

Welche Rechtsfolge hat der dolus subsequens?

Was ist das Gegenstück zum dolus subsequens?


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Simultanitätsprinzip | dolus antecedens


Links

BGH 4 StR 298/83: Keine Berücksichtigung eines einer Handlung nachfolgenden Vorsatzes
BGH 2 StR 18/17: Umgekehrter Jauchegrubenfall

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