Strafrecht Definitionen > Tatbestand > Subjektiver Tatbestand > Vorsatz > Besondere Vorsatzformen > dolus subsequens | dolus antecedens | dolus alternativus
Der dolus subsequens bezeichnet einen nachfolgenden Vorsatz.
Beispiel: T zerstört eine Vase. Dabei geht er davon aus, dass er selbst Eigentümer der Vase ist. Als er erfährt, dass die Vase in Wirklichkeit seinem Feind F gehört, freut er sich und billigt im Nachhinein ausdrücklich seine Tat.
Rechtsfolge: Der dolus subsequens ist unbeachtlich. Denn der Vorsatz muss mindestens zwischen Versuch und Vollendung vorhanden sein (Simultanitätsprinzip).
Welche Rechtsfolge hat der dolus subsequens?
Was ist das Gegenstück zum dolus subsequens?
Simultanitätsprinzip | dolus antecedens
→ BGH 4 StR 298/83: Keine Berücksichtigung eines einer Handlung nachfolgenden Vorsatzes
→ BGH 2 StR 18/17: Umgekehrter Jauchegrubenfall