Der dolus subsequens bezeichnet einen nachfolgenden Vorsatz.
Beispiel: T zerstört eine Vase. Dabei geht er davon aus, dass er selbst Eigentümer der Vase ist. Als er erfährt, dass die Vase in Wirklichkeit seinem Feind F gehört, freut er sich und billigt im Nachhinein ausdrücklich seine Tat.
Rechtsfolge: Der dolus subsequens ist unbeachtlich. Denn der Vorsatz muss mindestens zwischen Versuch und Vollendung vorhanden sein (Simultanitätsprinzip).
Strafrecht Definitionen > Tatbestand > Subjektiver Tatbestand > Vorsatz > Besondere Vorsatzformen > dolus subsequens | dolus antecedens | dolus alternativus
Welche Rechtsfolge hat der dolus subsequens?
Was ist das Gegenstück zum dolus subsequens?
Simultanitätsprinzip | dolus antecedens
→ BGH 4 StR 298/83: Keine Berücksichtigung eines einer Handlung nachfolgenden Vorsatzes
→ BGH 2 StR 18/17: Umgekehrter Jauchegrubenfall