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Rücktritt vom Versuch

Rücktritt vom Versuch

Der Rücktritt vom Versuch ist ein persönlicher Strafaufhebungsgrund. Voraussetzung ist, dass der Täter die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder die Vollendung verhindert (§ 24 I 1 StGB). Ob ein Rücktritt möglich ist, entscheidet sich nach der Form des Versuchs:

Hinter dem Rücktritt steht der Gedanke des Gesetzgebers, dem Täter eine goldene Brücke zur Straflosigkeit zu bereiten. Der Zurücktretende wird dafür belohnt, sich letztlich doch noch für den Weg des Rechts zu entscheiden.

FAQ: Rücktritt vom Versuch

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FAQ

Ist der Rücktritt vom Versuch ein Strafausschließungsgrund oder ein Strafaufhebungsgrund?

Welche drei Versuchsformen sind bei der Frage des Rücktritts zunächst festzustellen?

Warum hat sich der Gesetzgeber für die Möglichkeit der Straflosigkeit durch einen Rücktritt entschieden?


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