Der Aggressivnotstand (§ 904 BGB) rechtfertigt die Zerstörung oder Beschädigung einer Sache zur Gefahrenabwehr. Im Gegensatz zum Defensivnotstand ist die Gefahr hier nicht auf die Sache zurückzuführen. Voraussetzungen:
Beispiel: Lena nutzt Lauras Regenschirm, um sich gegen einen Hund zu wehren. Der Schirm geht dabei kaputt. § 904 BGB in Bezug auf die Beschädigung des Schirms.
Der Aggressivnotstand geht als speziellerer Rechtfertigungsgrund oft dem rechtfertigenden Notstand vor. Grundsätzlich sind zivilrechtliche Normen jedoch auch als strafrechtliche Rechtfertigungsgründe möglich (Einheit der Rechtsordnung).
→ FAQ: Aggressivnotstand
→ Video: Aggressivnotstand in 54 Sekunden
Strafrecht Definitionen > Rechtswidrigkeit > Rechtfertigungsgründe > Aggressivnotstand | Notwehr | Rechtfertigender Notstand | Rechtfertigende Einwilligung | Defensivnotstand | Festnahmerecht | Rechtfertigende Pflichtenkollision | Züchtigungsrecht | Subjektives Rechtfertigungselement
Was ist der Unterschied zwischen Aggressivnotstand und Defensivnotstand?
Findet beim Aggressivnotstand eine Interessenabwägung statt?
In welchem Konkurrenzverhältnis stehen Aggressivnotstand und rechtfertigender Notstand?
Was ist der Unterschied zwischen Aggressivnotstand und Defensivnotstand?
▸ Definition · Aggressivnotstand
▸ Beispiel · Einsatz eines Regenschirms zur Abwehr eines Angriffs
Defensivnotstand | Rechtfertigender Notstand | Rechtfertigungsgründe
→ Prüfungsschema Aggressivnotstand
→ Crashkurs Rechtswidrigkeit
→ Lena Kühnbach: Solidaritätspflichten Unbeteiligter · Dargelegt am Beispiel von Aggressivnotstand, Defensivnotstand, unterlassener Hilfeleistung und polizeilichem Notstand (2007) | amazon.de