jurAbisZ ist die Seite für Definitionen aus dem Strafrecht – für das Lernen im Studium, im Referendariat, für eine Klausur oder die mündliche Prüfung im Staatsexamen. Hier lernst du die wichtigsten Grundlagen und Definitionen des StGB AT kennen. Im Strafrecht besteht in der Tat häufig die Gefahr, aufgrund der Unübersichtlichkeit der juristischen Kommentare mehr zu lernen als erforderlich. Das muss nicht sein. jurAbisZ ist der Versuch, dieser Gefahr zu begegnen und das Lernen zu erleichtern. Diese Seite bietet die wichtigsten Definitionen des Strafrechts Allgemeiner Teil für jeden Begriff, um in kurzer Zeit für das Examen zu lernen, aber auch zum schnellen Nachschlagen einer treffenden Definition – wie mit den guten alten Karteikarten. Kurz, knapp, verständlich.
Wann ist ein Angriff iSv. § 32 Abs. 2 StGB gegenwärtig, um objektiv in Notwehr handeln zu dürfen? Was ist ein Versuch? Was sind Vorsatz, Kausalität oder objektive Fahrlässigkeit bei der Prüfung einer Straftat? Wann ist Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB) bei einer Handlung gegeben? Wann liegt nach dem Strafgesetz eine vollendete, vorsätzliche Tat vor, die kausal einen Erfolg herbeiführt, der objektiv zurechenbar ist? Wann schließen Rechtfertigungsgründe oder Entschuldigungsgründe die Strafbarkeit einer Handlung im Sinne des Strafrechts aus? Die Lösung für diese und andere Fragen aus dem Strafrecht ist recht einfach: Suche im Auswahlfeld oben den genannten Begriff. Dadurch lässt sich jede Definition schnell bestimmen. jurAbisZ macht das Recht der Straftat unmittelbar verständlich.
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